Anbau Grundschule Nörvenich

Jahr Fertigstellung

2024

Leistungsphasen

1-2

Baukosten (netto)

2.300.000 €

Umfang

Dreigeschossiger Anbau an die Grundschule Nörvenich mit Mensa

Auftraggeber

Gemeinde Nörvenich

BRI m³

5.200

BGF m²

1.300

Beschreibung

Der geplante Schulanbau an der Gemeindegrundschule Nörvenich soll das Nebengebäude ersetzen und 11 Klassenräume beinhalten, die teilweise durch Zusammenlegung Differenzierungsbereiche schaffen.

In den allgemeinen Empfehlungen der Kultusministerkonferenz und der Zentralstelle für Normungsfragen und Wirtschaftlichkeit im Bauwesen werden Schulbauten als herausragende Bauten für die Gemeinschaft beschrieben – ihre Architektur ist dem Ort und der Zeit verbunden. Ein energetisch und bautechnisch neuer Baukörper, der in Form und Funktion sich behutsam ins Gesamtbild der Schulanlage und in den urbanen Umgebungsraum einfügt, ist eindeutig vom Äußeren und inneren Erleben her und als homogen zu entwickeln, damit er von den Schülern genutzt werden kann.

Er nimmt in Form und Wegeführung den bestehenden Campuscharakter der Schule auf und verbindet über leicht zu verstehende Grundrisse die 3 möglichst identischen Geschosse (gleicher Fluchtweg überall) mit dem an der Straße liegenden Altbau und bindet Ihn am bestehenden Fluchttreppenhaus straßenseitig an. Dies sind Anbindungen, die mühelos und sehr vorteilhaft die alte und die neue Bausubstanz im Hinblick auf Abläufe und Kostenersparnis miteinander verbinden.

Aus dieser Aufgabenstellung heraus ergeben sich folgende Aspekte, die berücksichtigt werden sollen:

Das Gebäude ersetzt den vorhandenen Anbau an fast der gleichen Stelle, die Grundfläche soll begradigt werden, dabei entsteht eine etwa gleich große Grundfläche der Geschosse, es entstehen 3 oberirdische und ein z.T. unterirdisches Geschoss.

Der „Campus – Charakter“ der bestehenden Grundschule wird beibehalten.

Die entfallenden 3 Klassenräume werden durch 11 neue Räume ersetzt, de facto 8 neue mögliche Belegungen in Räumen mit mehr, oder sogar deutlich mehr Grundfläche als 60 m² gem. Schulbaurichtlinie.

Der größer als 2,50m breite Verteilerflur bietet einen ausreichend breiten Fluchtweg, sowie Spielmöglichkeit für „verhaltenskreative“ Kinder, er soll nicht Platz für Garderoben bilden (Brandlast), erhält jedoch zwei festinstallierte Sitz- und Kommunikationsmöglichkeiten.

Der mittlere Klassenraum erhält die Kommunikationsmöglichkeit mit den beiden benachbarten Klassenräumen mittels Verbindungstüren und Glaseinbauten (Sichtbezug) und kann bei Nichtbelegung als Zusatzraumangebot (auch unterteilt) für die anliegenden Klassen genutzt werden.

Notwendiges Treppenhaus erhält einen Aufzug für die Barrierefreiheit.